Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
- Dieses Wasserverkehrsgesetz gilt für alle Wasserwege und Gewässer innerhalb der Stadtgrenzen von Ruhrpott-City und im angrenzenden Bereich.
- Alle Schiffe, Boote und andere Wasserfahrzeuge, die in diesen Gewässern betrieben werden, sind verpflichtet, die Bestimmungen dieses Gesetzes einzuhalten.
§ 2 Begriffsbestimmungen
- Wasserfahrzeug: Alle Fortbewegungsmittel, die auf Wasserstraßen betrieben werden, einschließlich Schiffe, Boote, Yachten und andere schwimmende Objekte.
- Wasserstraßen: Alle Flüsse, Kanäle, Seen und andere Gewässer, die für den Verkehr von Wasserfahrzeugen genutzt werden.
Kapitel 2: Schiffs- und Bootsregister
§ 3 Registrierung von Wasserfahrzeugen
- Registrierungspflicht: Alle Wasserfahrzeuge müssen bei der zuständigen Hafenbehörde von Ruhrpott-City registriert werden, bevor sie in den Gewässern der Stadt betrieben werden.
- Kennzeichnung: Jedes registrierte Wasserfahrzeug muss mit einer eindeutigen Kennzeichnung versehen sein, die es im Wasser identifizierbar macht.
§ 4 Führerschein für Wasserfahrzeuge
- Erforderlicher Führerschein: Betreiber von Wasserfahrzeugen müssen im Besitz eines gültigen Bootsführerscheins sein, der die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweist.
- Führerscheinanmeldung: Alle Bootsführerscheine müssen bei der Hafenbehörde registriert werden.
Kapitel 3: Sicherheits- und Betriebsregeln
§ 5 Sicherheitsanforderungen
- Sicherheitsausrüstung: Alle Wasserfahrzeuge müssen mit der vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstung ausgestattet sein, einschließlich Rettungswesten, Signalgeräten und Feuerlöschern.
- Wartung: Wasserfahrzeuge müssen regelmäßig gewartet werden, um ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.
§ 6 Betriebszeiten
- Nachtfahrverbot: Der Betrieb von Wasserfahrzeugen kann in bestimmten Zeiten der Nacht oder an besonderen Orten eingeschränkt sein, um Störungen und Sicherheitsrisiken zu vermeiden.
- Hafenbetrieb: Häfen und Anlegestellen in Ruhrpott-City haben festgelegte Betriebszeiten, die beachtet werden müssen.
Kapitel 4: Verkehrsvorschriften auf Wasserstraßen
§ 7 Verkehrsregeln
- Geschwindigkeitsbegrenzung: Es gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen für Wasserfahrzeuge, die in den verschiedenen Zonen der Wasserstraßen eingehalten werden müssen.
- Vorfahrtsregeln: Vorfahrtsregeln sind zu beachten, um Kollisionen und Unfälle zu vermeiden. Schiffe und Boote müssen einander ausweichen, wenn es die Situation erfordert.
§ 8 Umwelt- und Naturschutz
- Abfallentsorgung: Das Einleiten von Abfällen oder Schadstoffen in die Gewässer ist verboten. Es müssen geeignete Entsorgungsstellen genutzt werden.
- Schutzgebiete: Besondere Schutzgebiete und Naturschutzregionen müssen respektiert und dürfen nicht gestört werden.
Kapitel 5: Kontrolle und Überwachung
§ 9 Hafenbehörde
- Aufsicht: Die Hafenbehörde überwacht den Betrieb der Wasserfahrzeuge und die Einhaltung der Vorschriften in den Gewässern von Ruhrpott-City.
- Kontrollen: Regelmäßige Kontrollen werden durchgeführt, um die Sicherheitsanforderungen und Betriebsregeln zu überprüfen.
§ 10 Strafmaßnahmen
- Verstöße: Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes, wie unzulässiger Betrieb von Wasserfahrzeugen, fehlende Sicherheitsausrüstung oder Umweltverschmutzung, werden geahndet.
- Sanktionen: Verstöße können mit Geldstrafen, Lizenzentzug oder anderen rechtlichen Maßnahmen sanktioniert werden. Die Höhe der Geldstrafen kann bis zu 50.000 $ betragen, je nach Art und Schwere des Verstoßes.
Kapitel 6: Schlussbestimmungen
§ 11 Änderungen und Ergänzungen
- Änderungen: Änderungen dieses Wasserverkehrsgesetzes können durch die Stadtverwaltung von Ruhrpott-City beschlossen und veröffentlicht werden.
- Bekanntgabe: Änderungen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
§ 12 Inkrafttreten
- Dieses Wasserverkehrsgesetz tritt am 6. September 2024 in Kraft und ersetzt alle vorherigen Regelungen und Vorschriften im Bereich des Wasserrechts der Stadt Ruhrpott-City.