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Wasserverkehrsgesetz
Ruhrpott Roleplay
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Pronomen: Er
Vor 3 Monaten

Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich

  1. Dieses Wasserverkehrsgesetz gilt für alle Wasserwege und Gewässer innerhalb der Stadtgrenzen von Ruhrpott-City und im angrenzenden Bereich.
  2. Alle Schiffe, Boote und andere Wasserfahrzeuge, die in diesen Gewässern betrieben werden, sind verpflichtet, die Bestimmungen dieses Gesetzes einzuhalten.

§ 2 Begriffsbestimmungen

  1. Wasserfahrzeug: Alle Fortbewegungsmittel, die auf Wasserstraßen betrieben werden, einschließlich Schiffe, Boote, Yachten und andere schwimmende Objekte.
  2. Wasserstraßen: Alle Flüsse, Kanäle, Seen und andere Gewässer, die für den Verkehr von Wasserfahrzeugen genutzt werden.

Kapitel 2: Schiffs- und Bootsregister

§ 3 Registrierung von Wasserfahrzeugen

  1. Registrierungspflicht: Alle Wasserfahrzeuge müssen bei der zuständigen Hafenbehörde von Ruhrpott-City registriert werden, bevor sie in den Gewässern der Stadt betrieben werden.
  2. Kennzeichnung: Jedes registrierte Wasserfahrzeug muss mit einer eindeutigen Kennzeichnung versehen sein, die es im Wasser identifizierbar macht.

§ 4 Führerschein für Wasserfahrzeuge

  1. Erforderlicher Führerschein: Betreiber von Wasserfahrzeugen müssen im Besitz eines gültigen Bootsführerscheins sein, der die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweist.
  2. Führerscheinanmeldung: Alle Bootsführerscheine müssen bei der Hafenbehörde registriert werden.

Kapitel 3: Sicherheits- und Betriebsregeln

§ 5 Sicherheitsanforderungen

  1. Sicherheitsausrüstung: Alle Wasserfahrzeuge müssen mit der vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstung ausgestattet sein, einschließlich Rettungswesten, Signalgeräten und Feuerlöschern.
  2. Wartung: Wasserfahrzeuge müssen regelmäßig gewartet werden, um ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.

§ 6 Betriebszeiten

  1. Nachtfahrverbot: Der Betrieb von Wasserfahrzeugen kann in bestimmten Zeiten der Nacht oder an besonderen Orten eingeschränkt sein, um Störungen und Sicherheitsrisiken zu vermeiden.
  2. Hafenbetrieb: Häfen und Anlegestellen in Ruhrpott-City haben festgelegte Betriebszeiten, die beachtet werden müssen.

Kapitel 4: Verkehrsvorschriften auf Wasserstraßen

§ 7 Verkehrsregeln

  1. Geschwindigkeitsbegrenzung: Es gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen für Wasserfahrzeuge, die in den verschiedenen Zonen der Wasserstraßen eingehalten werden müssen.
  2. Vorfahrtsregeln: Vorfahrtsregeln sind zu beachten, um Kollisionen und Unfälle zu vermeiden. Schiffe und Boote müssen einander ausweichen, wenn es die Situation erfordert.

§ 8 Umwelt- und Naturschutz

  1. Abfallentsorgung: Das Einleiten von Abfällen oder Schadstoffen in die Gewässer ist verboten. Es müssen geeignete Entsorgungsstellen genutzt werden.
  2. Schutzgebiete: Besondere Schutzgebiete und Naturschutzregionen müssen respektiert und dürfen nicht gestört werden.

Kapitel 5: Kontrolle und Überwachung

§ 9 Hafenbehörde

  1. Aufsicht: Die Hafenbehörde überwacht den Betrieb der Wasserfahrzeuge und die Einhaltung der Vorschriften in den Gewässern von Ruhrpott-City.
  2. Kontrollen: Regelmäßige Kontrollen werden durchgeführt, um die Sicherheitsanforderungen und Betriebsregeln zu überprüfen.

§ 10 Strafmaßnahmen

  1. Verstöße: Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes, wie unzulässiger Betrieb von Wasserfahrzeugen, fehlende Sicherheitsausrüstung oder Umweltverschmutzung, werden geahndet.
  2. Sanktionen: Verstöße können mit Geldstrafen, Lizenzentzug oder anderen rechtlichen Maßnahmen sanktioniert werden. Die Höhe der Geldstrafen kann bis zu 50.000 $ betragen, je nach Art und Schwere des Verstoßes.

Kapitel 6: Schlussbestimmungen

§ 11 Änderungen und Ergänzungen

  1. Änderungen: Änderungen dieses Wasserverkehrsgesetzes können durch die Stadtverwaltung von Ruhrpott-City beschlossen und veröffentlicht werden.
  2. Bekanntgabe: Änderungen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

§ 12 Inkrafttreten

  1. Dieses Wasserverkehrsgesetz tritt am 6. September 2024 in Kraft und ersetzt alle vorherigen Regelungen und Vorschriften im Bereich des Wasserrechts der Stadt Ruhrpott-City.