Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Luftverkehrsordnung gilt für alle Flugbewegungen innerhalb der Stadtgrenzen von Ruhrpott-City und im angrenzenden Luftraum.
- Alle Luftfahrzeuge, ihre Betreiber und Piloten sind verpflichtet, die Bestimmungen dieser Ordnung einzuhalten.
§ 2 Begriffsbestimmungen
- Luftfahrzeug: Alle von der Erde abhängigen Fortbewegungsmittel, die zur Luftfahrt verwendet werden, einschließlich Flugzeuge, Hubschrauber und Drohnen.
- Luftverkehr: Alle Bewegungen von Luftfahrzeugen im Luftraum und deren Interaktionen mit dem Bodenpersonal und anderen Luftfahrzeugen.
Kapitel 2: Luftfahrtlizenzen und Registrierung
§ 3 Fluglizenz
- Erforderliche Lizenz: Piloten von Luftfahrzeugen müssen im Besitz einer gültigen Fluglizenz sein, die die erforderlichen Qualifikationen und Schulungen nachweist.
- Lizenzanmeldung: Alle Fluglizenzen müssen bei der Stadtverwaltung von Ruhrpott-City registriert werden.
§ 4 Registrierung von Luftfahrzeugen
- Registrierungspflicht: Alle Luftfahrzeuge müssen bei der Stadtverwaltung registriert werden, bevor sie in den Luftraum der Stadt Ruhrpott-City einfliegen.
- Kennzeichnung: Jedes registrierte Luftfahrzeug muss mit einer eindeutigen Kennzeichnung versehen sein, die es im Luftraum identifizierbar macht.
Kapitel 3: Flugverkehrskontrolle
§ 5 Flugverkehrskontrolle
- Flughafenbetrieb: Der Betrieb und die Kontrolle des Luftverkehrs erfolgen über die zuständigen Luftverkehrsbehörden und Kontrollzentralen innerhalb der Stadt.
- Flugplan: Alle internationalen und interkontinentalen Flüge müssen im Voraus angemeldet werden, einschließlich des eingereichten Flugplans bei der zuständigen Kontrollstelle.
§ 6 Luftraumregelungen
- Luftraumzonen: Der Luftraum über Ruhrpott-City ist in verschiedene Zonen unterteilt, darunter kontrollierte und unkontrollierte Zonen, die spezifische Anforderungen und Regeln für den Flugverkehr festlegen.
- Flughöhen: Bestimmte Höhenbereiche sind für verschiedene Arten von Flugzeugen und Flugmanövern reserviert. Diese Höhenbereiche müssen strikt eingehalten werden.
Kapitel 4: Sicherheits- und Betriebsregeln
§ 7 Sicherheitsanforderungen
- Sicherheitsvorkehrungen: Luftfahrzeuge müssen alle vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen und -prüfungen durchführen, um die Sicherheit des Luftverkehrs zu gewährleisten.
- Notfallprozeduren: Piloten und Flugpersonal müssen im Umgang mit Notfällen geschult sein und die entsprechenden Notfallprozeduren kennen und anwenden.
§ 8 Betriebszeiten
- Flugbetriebszeiten: Der Flugbetrieb ist zu bestimmten Zeiten erlaubt, um Störungen des ruhigen Betriebs der Stadt zu vermeiden. Nächte und bestimmte Tageszeiten können für Flüge eingeschränkt sein.
- Flughafenzeiten: Flughäfen und Landeplätze in Ruhrpott-City haben festgelegte Betriebszeiten, die beachtet werden müssen.
Kapitel 5: Drohnen und unbemannte Luftfahrzeuge
§ 9 Drohnenbetrieb
- Genehmigung: Der Betrieb von Drohnen erfordert eine Genehmigung von der Stadtverwaltung, die auf die Art der Drohne und den vorgesehenen Einsatzbereich abgestimmt ist.
- Einsatzgebiete: Drohnen dürfen nur in ausgewiesenen Gebieten betrieben werden und müssen die festgelegten Flughöhen und -zonen einhalten.
§ 10 Datenschutz und Überwachung
- Datenschutz: Der Einsatz von Drohnen zur Überwachung oder Aufzeichnung erfordert die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und die Zustimmung der betroffenen Personen.
- Überwachungsprotokolle: Drohnenbetreiber sind verpflichtet, ihre Überwachungsprotokolle und -aufzeichnungen auf Verlangen der Stadtverwaltung vorzulegen.
Kapitel 6: Verstöße und Strafen
§ 11 Verstöße
- Verstoßarten: Verstöße gegen diese Luftverkehrsordnung, wie unzulässiger Flug, Missachtung der Luftraumregelungen oder Betrieb ohne gültige Lizenz, werden geahndet.
- Sanktionen: Verstöße können mit Geldstrafen, Lizenzentzug oder anderen rechtlichen Maßnahmen sanktioniert werden, je nach Schwere des Verstoßes.
§ 12 Strafmaßnahmen
- Geldstrafen: Geldstrafen können bis zu 50.000 $ betragen, abhängig von der Art und dem Umfang des Verstoßes.
- Lizenzentzug: Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann die Fluglizenz oder die Registrierung des Luftfahrzeugs entzogen werden.
Kapitel 7: Schlussbestimmungen
§ 13 Änderungen und Ergänzungen
- Änderungen: Änderungen dieser Luftverkehrsordnung können durch die Stadtverwaltung von Ruhrpott-City beschlossen und veröffentlicht werden.
- Bekanntgabe: Änderungen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
§ 14 Inkrafttreten
- Diese Luftverkehrsordnung tritt am 6. September 2024 in Kraft und ersetzt alle vorherigen Regelungen und Vorschriften im Bereich des Luftrechts der Stadt Ruhrpott-City.