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Luftverkehrsordnung
Ruhrpott Roleplay
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Pronomen: Er
Vor 3 Monaten

Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Luftverkehrsordnung gilt für alle Flugbewegungen innerhalb der Stadtgrenzen von Ruhrpott-City und im angrenzenden Luftraum.
  2. Alle Luftfahrzeuge, ihre Betreiber und Piloten sind verpflichtet, die Bestimmungen dieser Ordnung einzuhalten.

§ 2 Begriffsbestimmungen

  1. Luftfahrzeug: Alle von der Erde abhängigen Fortbewegungsmittel, die zur Luftfahrt verwendet werden, einschließlich Flugzeuge, Hubschrauber und Drohnen.
  2. Luftverkehr: Alle Bewegungen von Luftfahrzeugen im Luftraum und deren Interaktionen mit dem Bodenpersonal und anderen Luftfahrzeugen.

Kapitel 2: Luftfahrtlizenzen und Registrierung

§ 3 Fluglizenz

  1. Erforderliche Lizenz: Piloten von Luftfahrzeugen müssen im Besitz einer gültigen Fluglizenz sein, die die erforderlichen Qualifikationen und Schulungen nachweist.
  2. Lizenzanmeldung: Alle Fluglizenzen müssen bei der Stadtverwaltung von Ruhrpott-City registriert werden.

§ 4 Registrierung von Luftfahrzeugen

  1. Registrierungspflicht: Alle Luftfahrzeuge müssen bei der Stadtverwaltung registriert werden, bevor sie in den Luftraum der Stadt Ruhrpott-City einfliegen.
  2. Kennzeichnung: Jedes registrierte Luftfahrzeug muss mit einer eindeutigen Kennzeichnung versehen sein, die es im Luftraum identifizierbar macht.

Kapitel 3: Flugverkehrskontrolle

§ 5 Flugverkehrskontrolle

  1. Flughafenbetrieb: Der Betrieb und die Kontrolle des Luftverkehrs erfolgen über die zuständigen Luftverkehrsbehörden und Kontrollzentralen innerhalb der Stadt.
  2. Flugplan: Alle internationalen und interkontinentalen Flüge müssen im Voraus angemeldet werden, einschließlich des eingereichten Flugplans bei der zuständigen Kontrollstelle.

§ 6 Luftraumregelungen

  1. Luftraumzonen: Der Luftraum über Ruhrpott-City ist in verschiedene Zonen unterteilt, darunter kontrollierte und unkontrollierte Zonen, die spezifische Anforderungen und Regeln für den Flugverkehr festlegen.
  2. Flughöhen: Bestimmte Höhenbereiche sind für verschiedene Arten von Flugzeugen und Flugmanövern reserviert. Diese Höhenbereiche müssen strikt eingehalten werden.

Kapitel 4: Sicherheits- und Betriebsregeln

§ 7 Sicherheitsanforderungen

  1. Sicherheitsvorkehrungen: Luftfahrzeuge müssen alle vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen und -prüfungen durchführen, um die Sicherheit des Luftverkehrs zu gewährleisten.
  2. Notfallprozeduren: Piloten und Flugpersonal müssen im Umgang mit Notfällen geschult sein und die entsprechenden Notfallprozeduren kennen und anwenden.

§ 8 Betriebszeiten

  1. Flugbetriebszeiten: Der Flugbetrieb ist zu bestimmten Zeiten erlaubt, um Störungen des ruhigen Betriebs der Stadt zu vermeiden. Nächte und bestimmte Tageszeiten können für Flüge eingeschränkt sein.
  2. Flughafenzeiten: Flughäfen und Landeplätze in Ruhrpott-City haben festgelegte Betriebszeiten, die beachtet werden müssen.

Kapitel 5: Drohnen und unbemannte Luftfahrzeuge

§ 9 Drohnenbetrieb

  1. Genehmigung: Der Betrieb von Drohnen erfordert eine Genehmigung von der Stadtverwaltung, die auf die Art der Drohne und den vorgesehenen Einsatzbereich abgestimmt ist.
  2. Einsatzgebiete: Drohnen dürfen nur in ausgewiesenen Gebieten betrieben werden und müssen die festgelegten Flughöhen und -zonen einhalten.

§ 10 Datenschutz und Überwachung

  1. Datenschutz: Der Einsatz von Drohnen zur Überwachung oder Aufzeichnung erfordert die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und die Zustimmung der betroffenen Personen.
  2. Überwachungsprotokolle: Drohnenbetreiber sind verpflichtet, ihre Überwachungsprotokolle und -aufzeichnungen auf Verlangen der Stadtverwaltung vorzulegen.

Kapitel 6: Verstöße und Strafen

§ 11 Verstöße

  1. Verstoßarten: Verstöße gegen diese Luftverkehrsordnung, wie unzulässiger Flug, Missachtung der Luftraumregelungen oder Betrieb ohne gültige Lizenz, werden geahndet.
  2. Sanktionen: Verstöße können mit Geldstrafen, Lizenzentzug oder anderen rechtlichen Maßnahmen sanktioniert werden, je nach Schwere des Verstoßes.

§ 12 Strafmaßnahmen

  1. Geldstrafen: Geldstrafen können bis zu 50.000 $ betragen, abhängig von der Art und dem Umfang des Verstoßes.
  2. Lizenzentzug: Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann die Fluglizenz oder die Registrierung des Luftfahrzeugs entzogen werden.

Kapitel 7: Schlussbestimmungen

§ 13 Änderungen und Ergänzungen

  1. Änderungen: Änderungen dieser Luftverkehrsordnung können durch die Stadtverwaltung von Ruhrpott-City beschlossen und veröffentlicht werden.
  2. Bekanntgabe: Änderungen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

§ 14 Inkrafttreten

  1. Diese Luftverkehrsordnung tritt am 6. September 2024 in Kraft und ersetzt alle vorherigen Regelungen und Vorschriften im Bereich des Luftrechts der Stadt Ruhrpott-City.