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Grundgesetz
Ruhrpott Roleplay
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Pronomen: Er
Vor 3 Monaten

Kapitel 1: Grundrechte

§ 1 Menschenwürde

  1. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.
  2. Jeder Bürger hat das Recht auf Achtung seiner Menschenwürde und wird gleich behandelt, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung oder sozialem Status.

§ 2 Freiheit und Sicherheit

  1. Persönliche Freiheit: Jeder Bürger hat das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit. Freiheitsentziehungen sind nur aufgrund gesetzlicher Grundlagen und unter Wahrung der Menschenrechte zulässig.
  2. Versammlungsfreiheit: Jeder hat das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln und seine Meinung öffentlich zu äußern.

§ 3 Recht auf Eigentum

  1. Eigentum: Jeder Bürger hat das Recht auf Eigentum und Erbe. Eigentum und Erbe dürfen nur zum Wohl der Allgemeinheit eingeschränkt werden.
  2. Enteignung: Enteignungen sind nur gegen Entschädigung und zum Zwecke der Allgemeinheit zulässig.

§ 4 Recht auf Gleichbehandlung

  1. Gleichheit vor dem Gesetz: Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich. Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Herkunft, der Rasse, der Religion oder anderer persönlicher Merkmale ist verboten.
  2. Chancengleichheit: Jeder Bürger hat Anspruch auf gleiche Chancen im Zugang zu Bildung, Beruf und öffentlichem Leben.

Kapitel 2: Staatsaufbau und -organe

§ 5 Staatsorgane

  1. Stadtverwaltung: Die Stadtverwaltung besteht aus der Bundesregierung (Team)
  2. Judikative: Das Gerichtssystem sorgt für die Durchsetzung der Gesetze und die Rechtsprechung bei Streitigkeiten.

Kapitel 3: Rechte und Pflichten der Bürger

§ 6 Bürgerpflichten

  1. Gesetzestreue: Jeder Bürger ist verpflichtet, die Gesetze der Stadt Ruhrpott-City zu achten und zu befolgen.
  2. Steuerpflicht: Bürger sind verpflichtet, die gesetzlich festgelegten Steuern und Abgaben zu zahlen.

§ 7 Recht auf information

  1. Informationsfreiheit: Jeder Bürger hat das Recht auf Zugang zu Informationen, die von den Stadtbehörden und öffentlichen Einrichtungen bereitgestellt werden, soweit dies nicht durch Gesetz oder Geheimhaltungsvorschriften eingeschränkt ist.
  2. Recht auf Anhörung: Bürger haben das Recht, in Angelegenheiten, die sie betreffen, gehört zu werden.

 

 


Kapitel 4: Änderungen und Inkrafttreten

§ 12 Änderungen des Grundgesetzes

  1. Änderungsverfahren: Änderungen dieses Grundgesetzes können nur durch die Regierung beschlossen werden. Änderungen müssen veröffentlicht und treten nach einer festgelegten Frist in Kraft.
  2. Begrenzungen: Änderungen dürfen nicht die Grundprinzipien der Menschenwürde und der Gleichheit vor dem Gesetz antasten.