Kapitel 1: Grundrechte
§ 1 Menschenwürde
- Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.
- Jeder Bürger hat das Recht auf Achtung seiner Menschenwürde und wird gleich behandelt, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung oder sozialem Status.
§ 2 Freiheit und Sicherheit
- Persönliche Freiheit: Jeder Bürger hat das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit. Freiheitsentziehungen sind nur aufgrund gesetzlicher Grundlagen und unter Wahrung der Menschenrechte zulässig.
- Versammlungsfreiheit: Jeder hat das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln und seine Meinung öffentlich zu äußern.
§ 3 Recht auf Eigentum
- Eigentum: Jeder Bürger hat das Recht auf Eigentum und Erbe. Eigentum und Erbe dürfen nur zum Wohl der Allgemeinheit eingeschränkt werden.
- Enteignung: Enteignungen sind nur gegen Entschädigung und zum Zwecke der Allgemeinheit zulässig.
§ 4 Recht auf Gleichbehandlung
- Gleichheit vor dem Gesetz: Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich. Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Herkunft, der Rasse, der Religion oder anderer persönlicher Merkmale ist verboten.
- Chancengleichheit: Jeder Bürger hat Anspruch auf gleiche Chancen im Zugang zu Bildung, Beruf und öffentlichem Leben.
Kapitel 2: Staatsaufbau und -organe
§ 5 Staatsorgane
- Stadtverwaltung: Die Stadtverwaltung besteht aus der Bundesregierung (Team)
- Judikative: Das Gerichtssystem sorgt für die Durchsetzung der Gesetze und die Rechtsprechung bei Streitigkeiten.
Kapitel 3: Rechte und Pflichten der Bürger
§ 6 Bürgerpflichten
- Gesetzestreue: Jeder Bürger ist verpflichtet, die Gesetze der Stadt Ruhrpott-City zu achten und zu befolgen.
- Steuerpflicht: Bürger sind verpflichtet, die gesetzlich festgelegten Steuern und Abgaben zu zahlen.
§ 7 Recht auf information
- Informationsfreiheit: Jeder Bürger hat das Recht auf Zugang zu Informationen, die von den Stadtbehörden und öffentlichen Einrichtungen bereitgestellt werden, soweit dies nicht durch Gesetz oder Geheimhaltungsvorschriften eingeschränkt ist.
- Recht auf Anhörung: Bürger haben das Recht, in Angelegenheiten, die sie betreffen, gehört zu werden.
Kapitel 4: Änderungen und Inkrafttreten
§ 12 Änderungen des Grundgesetzes
- Änderungsverfahren: Änderungen dieses Grundgesetzes können nur durch die Regierung beschlossen werden. Änderungen müssen veröffentlicht und treten nach einer festgelegten Frist in Kraft.
- Begrenzungen: Änderungen dürfen nicht die Grundprinzipien der Menschenwürde und der Gleichheit vor dem Gesetz antasten.