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Waffengesetz
Ruhrpott Roleplay
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Vor 3 Monaten

Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich

  1. Dieses Waffengesetz gilt für alle Personen, die sich innerhalb der Stadtgrenzen von Ruhrpott-City oder in den angrenzenden Gebieten aufhalten.
  2. Alle Bürger und rechtlichen Einheiten sind verpflichtet, die Bestimmungen dieses Gesetzes einzuhalten.

§ 2 Begriffsbestimmungen

  1. Waffen: Waffen im Sinne dieses Gesetzes sind alle Geräte, die dazu bestimmt sind, andere Personen zu verletzen oder zu töten. Dazu gehören Schusswaffen, Messer, Schlagstöcke und andere gefährliche Gegenstände.
  2. Erlaubnispflichtige Waffen: Schusswaffen und andere Waffen, deren Besitz und Nutzung besonderen Vorschriften unterliegen.

Kapitel 2: Erlaubnis und Registrierung

§ 3 Waffenbesitzkarte

  1. Erteilung: Der Besitz und die Nutzung von Schusswaffen und anderen erlaubnispflichtigen Waffen erfordern eine Waffenbesitzkarte (WBK), die bei der Stadtverwaltung beantragt werden muss.
  2. Voraussetzungen: Die Erteilung einer WBK setzt die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen voraus, einschließlich eines polizeilichen Führungszeugnisses, der Teilnahme an einer Sicherheitsprüfung und der Nachweis eines Bedürfnisses für den Waffenbesitz.

§ 4 Registrierung von Waffen

  1. Pflicht zur Registrierung: Alle Schusswaffen und erlaubnispflichtigen Waffen müssen bei der zuständigen Behörde registriert werden.
  2. Änderungen: Änderungen im Waffenbestand oder im Besitz müssen umgehend gemeldet werden.

§ 5 Aufbewahrungspflichten

  1. Sicherheitsvorkehrungen: Waffen müssen sicher aufbewahrt werden, um Missbrauch und unbefugten Zugriff zu verhindern. Die Aufbewahrung muss in einem abschließbaren Safe oder einem ähnlichen gesicherten Behälter erfolgen.
  2. Munition: Munition darf nur getrennt von den Waffen aufbewahrt werden.

Kapitel 3: Erwerb und Übertragung von Waffen

§ 6 Erwerb von Waffen

  1. Erlaubnis: Der Erwerb von Schusswaffen und anderen erlaubnispflichtigen Waffen ist nur mit einer gültigen Waffenbesitzkarte und einer Erwerbserlaubnis erlaubt.
  2. Zulässige Waffen: Der Erwerb von Waffen, die nicht ausdrücklich genehmigt oder für den privaten Gebrauch zugelassen sind, ist untersagt.

§ 7 Übertragung von Waffen

  1. Verkauf und Schenkung: Der Verkauf oder die Schenkung von Waffen bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde und muss im Waffenregister eingetragen werden.
  2. Übertragungsverbote: Der Besitz und die Nutzung von Waffen dürfen nicht ohne gültige Erlaubnis auf andere Personen übertragen werden.

Kapitel 4: Nutzung und Trageerlaubnis

§ 8 Nutzung von Waffen

  1. Einsatzvorschriften: Waffen dürfen nur in den gesetzlich erlaubten Situationen verwendet werden, z. B. zur Selbstverteidigung oder im Rahmen von genehmigten Sport- oder Jagdaktivitäten.
  2. Verbotene Nutzung: Waffen dürfen nicht zur Bedrohung, Erpressung oder zur Durchführung von Straftaten verwendet werden.

§ 9 Trageerlaubnis

  1. Offenes Tragen: Das offene Tragen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, es besteht eine spezielle Genehmigung.
  2. Verdecktes Tragen: Das verdeckte Tragen von Waffen ist nur mit einer speziellen Genehmigung erlaubt und muss den entsprechenden Sicherheitsvorschriften entsprechen.

Kapitel 5: Kontrollmaßnahmen und Strafvorschriften

§ 10 Kontrolle und Überprüfung

  1. Regelmäßige Kontrollen: Die Polizei führt regelmäßige Kontrollen durch, um die Einhaltung der Waffenbestimmungen zu überprüfen.
  2. Überprüfung der Waffenbesitzkarten: Die Gültigkeit der Waffenbesitzkarten wird regelmäßig überprüft. Ungültige oder abgelaufene Karten führen zu einem Verbot des Waffenbesitzes.

§ 11 Verstöße und Strafen

  1. Verstöße gegen das Waffengesetz: Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes, wie z. B. illegaler Waffenbesitz oder unsachgemäße Aufbewahrung, werden mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet.
  2. Strafen:
    • Illegaler Waffenbesitz: Geldstrafe bis zu 50.000 $, bis zu 1 Jahr Haft oder beides.
    • Verstoß gegen Aufbewahrungspflichten: Geldstrafe bis zu 20.000 $, bis zu 6 Monate Haft oder beides.
    • Missbrauch oder unsachgemäße Nutzung: Geldstrafe bis zu 100.000 $, bis zu 2 Jahre Haft oder beides.

Kapitel 6: Schlussbestimmungen

§ 12 Änderungen und Ergänzungen

  1. Änderungen: Änderungen dieses Waffengesetzes können durch die Stadtverwaltung von Ruhrpott-City beschlossen und veröffentlicht werden.
  2. Bekanntgabe: Änderungen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

§ 13 Inkrafttreten

  1. Dieses Waffengesetz tritt am 6. September 2024 in Kraft und ersetzt alle vorherigen Regelungen und Vorschriften im Bereich des Waffenrechts der Stadt Ruhrpott-City.