Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
- Dieses Waffengesetz gilt für alle Personen, die sich innerhalb der Stadtgrenzen von Ruhrpott-City oder in den angrenzenden Gebieten aufhalten.
- Alle Bürger und rechtlichen Einheiten sind verpflichtet, die Bestimmungen dieses Gesetzes einzuhalten.
§ 2 Begriffsbestimmungen
- Waffen: Waffen im Sinne dieses Gesetzes sind alle Geräte, die dazu bestimmt sind, andere Personen zu verletzen oder zu töten. Dazu gehören Schusswaffen, Messer, Schlagstöcke und andere gefährliche Gegenstände.
- Erlaubnispflichtige Waffen: Schusswaffen und andere Waffen, deren Besitz und Nutzung besonderen Vorschriften unterliegen.
Kapitel 2: Erlaubnis und Registrierung
§ 3 Waffenbesitzkarte
- Erteilung: Der Besitz und die Nutzung von Schusswaffen und anderen erlaubnispflichtigen Waffen erfordern eine Waffenbesitzkarte (WBK), die bei der Stadtverwaltung beantragt werden muss.
- Voraussetzungen: Die Erteilung einer WBK setzt die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen voraus, einschließlich eines polizeilichen Führungszeugnisses, der Teilnahme an einer Sicherheitsprüfung und der Nachweis eines Bedürfnisses für den Waffenbesitz.
§ 4 Registrierung von Waffen
- Pflicht zur Registrierung: Alle Schusswaffen und erlaubnispflichtigen Waffen müssen bei der zuständigen Behörde registriert werden.
- Änderungen: Änderungen im Waffenbestand oder im Besitz müssen umgehend gemeldet werden.
§ 5 Aufbewahrungspflichten
- Sicherheitsvorkehrungen: Waffen müssen sicher aufbewahrt werden, um Missbrauch und unbefugten Zugriff zu verhindern. Die Aufbewahrung muss in einem abschließbaren Safe oder einem ähnlichen gesicherten Behälter erfolgen.
- Munition: Munition darf nur getrennt von den Waffen aufbewahrt werden.
Kapitel 3: Erwerb und Übertragung von Waffen
§ 6 Erwerb von Waffen
- Erlaubnis: Der Erwerb von Schusswaffen und anderen erlaubnispflichtigen Waffen ist nur mit einer gültigen Waffenbesitzkarte und einer Erwerbserlaubnis erlaubt.
- Zulässige Waffen: Der Erwerb von Waffen, die nicht ausdrücklich genehmigt oder für den privaten Gebrauch zugelassen sind, ist untersagt.
§ 7 Übertragung von Waffen
- Verkauf und Schenkung: Der Verkauf oder die Schenkung von Waffen bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde und muss im Waffenregister eingetragen werden.
- Übertragungsverbote: Der Besitz und die Nutzung von Waffen dürfen nicht ohne gültige Erlaubnis auf andere Personen übertragen werden.
Kapitel 4: Nutzung und Trageerlaubnis
§ 8 Nutzung von Waffen
- Einsatzvorschriften: Waffen dürfen nur in den gesetzlich erlaubten Situationen verwendet werden, z. B. zur Selbstverteidigung oder im Rahmen von genehmigten Sport- oder Jagdaktivitäten.
- Verbotene Nutzung: Waffen dürfen nicht zur Bedrohung, Erpressung oder zur Durchführung von Straftaten verwendet werden.
§ 9 Trageerlaubnis
- Offenes Tragen: Das offene Tragen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, es besteht eine spezielle Genehmigung.
- Verdecktes Tragen: Das verdeckte Tragen von Waffen ist nur mit einer speziellen Genehmigung erlaubt und muss den entsprechenden Sicherheitsvorschriften entsprechen.
Kapitel 5: Kontrollmaßnahmen und Strafvorschriften
§ 10 Kontrolle und Überprüfung
- Regelmäßige Kontrollen: Die Polizei führt regelmäßige Kontrollen durch, um die Einhaltung der Waffenbestimmungen zu überprüfen.
- Überprüfung der Waffenbesitzkarten: Die Gültigkeit der Waffenbesitzkarten wird regelmäßig überprüft. Ungültige oder abgelaufene Karten führen zu einem Verbot des Waffenbesitzes.
§ 11 Verstöße und Strafen
- Verstöße gegen das Waffengesetz: Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes, wie z. B. illegaler Waffenbesitz oder unsachgemäße Aufbewahrung, werden mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet.
- Strafen:
- Illegaler Waffenbesitz: Geldstrafe bis zu 50.000 $, bis zu 1 Jahr Haft oder beides.
- Verstoß gegen Aufbewahrungspflichten: Geldstrafe bis zu 20.000 $, bis zu 6 Monate Haft oder beides.
- Missbrauch oder unsachgemäße Nutzung: Geldstrafe bis zu 100.000 $, bis zu 2 Jahre Haft oder beides.
Kapitel 6: Schlussbestimmungen
§ 12 Änderungen und Ergänzungen
- Änderungen: Änderungen dieses Waffengesetzes können durch die Stadtverwaltung von Ruhrpott-City beschlossen und veröffentlicht werden.
- Bekanntgabe: Änderungen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
§ 13 Inkrafttreten
- Dieses Waffengesetz tritt am 6. September 2024 in Kraft und ersetzt alle vorherigen Regelungen und Vorschriften im Bereich des Waffenrechts der Stadt Ruhrpott-City.