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Bürgerliche Gesetzbuch
Ruhrpott Roleplay
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Vor 3 Monaten

Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich

  1. Dieses Bürgerliche Gesetzbuch gilt für alle privaten Rechtsverhältnisse und zivilrechtlichen Angelegenheiten innerhalb der Stadtgrenzen von Ruhrpott-City.
  2. Alle Bürger und rechtlichen Einheiten sind verpflichtet, die Bestimmungen dieses Gesetzbuches einzuhalten.

§ 2 Rechtsfähigkeit

  1. Natürliche Personen: Alle natürlichen Personen sind rechtsfähig und können Rechte und Pflichten erwerben und veräußern.
  2. Juristische Personen: Auch juristische Personen (wie Unternehmen oder Vereine) sind rechtsfähig und unterliegen den Bestimmungen dieses Gesetzbuches im Umfang ihrer Rechtsnatur.

Kapitel 2: Verträge und Verpflichtungen

§ 3 Vertragsfreiheit

  1. Freiheit: Personen sind grundsätzlich frei, Verträge nach ihrem Ermessen abzuschließen, solange diese nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder die öffentliche Ordnung verstoßen.
  2. Formvorschriften: Bestimmte Verträge, wie Immobilienverträge, bedürfen der Schriftform oder einer notariellen Beurkundung.

§ 4 Vertragsschluss

  1. Angebot und Annahme: Ein Vertrag kommt durch ein Angebot und die Annahme des Angebots zustande.
  2. Vertragsbedingungen: Die Parteien eines Vertrages können die Bedingungen frei vereinbaren, sofern sie im gesetzlichen Rahmen bleiben.

§ 5 Vertragsverletzung

  1. Pflichtverletzung: Bei Verletzung vertraglicher Pflichten kann die geschädigte Partei Schadensersatz oder Erfüllung des Vertrages verlangen.
  2. Schadensersatz: Der Schadensersatz umfasst den unmittelbaren Schaden und, soweit vereinbart oder gesetzlich vorgesehen, Folgeschäden.

Kapitel 3: Familien- und Erbrecht

§ 6 Familienrecht

  1. Ehe: Die Ehe wird durch ein Eheversprechen und die rechtliche Registrierung eingegangen. Ehen können durch Scheidung aufgelöst werden.
  2. Sorgerecht: Bei Scheidung wird das Sorgerecht für Kinder unter Berücksichtigung des Kindeswohls geregelt.

§ 7 Erbrecht

  1. Testament: Jeder kann durch ein Testament über sein Vermögen verfügen. Ein Testament muss bestimmten Formvorschriften entsprechen, um gültig zu sein.
  2. Erbfolge: Bei Fehlen eines Testaments erfolgt die Erbfolge gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Kapitel 4: Sachenrecht

§ 8 Eigentum

  1. Erwerb: Eigentum an beweglichen und unbeweglichen Sachen kann durch Kauf, Schenkung oder andere rechtliche Vorgänge erworben werden.
  2. Besitz: Der Besitz einer Sache kann durch tatsächliche Herrschaft über die Sache oder durch rechtliche Verfügung über den Besitz erworben werden.

§ 9 Nutzung und Verwertung

  1. Nutzungsrecht: Der Eigentümer hat das Recht, seine Sachen nach Belieben zu nutzen und zu verwerten, solange er dabei keine gesetzlichen Vorschriften oder Rechte Dritter verletzt.
  2. Verwertung: Der Eigentümer kann seine Sachen verkaufen, vermieten oder anderweitig veräußern.

§ 10 Haftung für Sachmängel

  1. Mängelanspruch: Käufer haben Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung bei Mängeln der gekauften Sache.
  2. Gewährleistung: Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel 6 Monate ab Übergabe der Sache.

Kapitel 5: Schuldrecht

§ 11 Leistungspflichten

  1. Erfüllung: Vertragliche Leistungen müssen in der vereinbarten Art und Weise erbracht werden. Bei Nichterfüllung kann der Gläubiger Ersatz verlangen.
  2. Verzug: Bei Verzögerungen in der Leistungserbringung kann der Gläubiger Verzugszinsen oder Schadensersatz verlangen.

§ 12 Unmöglichkeit

  1. Unmöglichkeit: Ist die Erfüllung einer Leistung unmöglich, so entfällt die Pflicht zur Leistung. Der Schuldner haftet für Schäden, die durch die Unmöglichkeit entstanden sind.

Kapitel 6: Zivilprozessrecht

§ 13 Klageerhebung

  1. Zuständigkeit: Klagen werden bei den zuständigen Gerichten der Stadt Ruhrpott-City eingereicht.
  2. Verfahren: Das Verfahren umfasst die Einreichung der Klage, die Beweisaufnahme und die Urteilsverkündung.

§ 14 Vollstreckung

  1. Vollstreckung: Urteile können durch Vollstreckungsmaßnahmen durchgesetzt werden, falls der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht freiwillig nachkommt.
  2. Vollstreckungsarten: Zu den Vollstreckungsarten gehören die Pfändung von Eigentum oder Einkommen sowie die Zwangsvollstreckung.

Kapitel 7: Schlussbestimmungen

§ 15 Änderungen und Ergänzungen

  1. Änderungen: Änderungen dieses Gesetzbuches können durch die Stadtverwaltung von Ruhrpott-City beschlossen und veröffentlicht werden.
  2. Bekanntgabe: Änderungen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

§ 16 Inkrafttreten

  1. Dieses Bürgerliche Gesetzbuch tritt am 6. September 2024 in Kraft und ersetzt alle vorherigen Regelungen und Vorschriften im Bereich des Zivilrechts der Stadt Ruhrpott-City.