Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
- Dieses Bürgerliche Gesetzbuch gilt für alle privaten Rechtsverhältnisse und zivilrechtlichen Angelegenheiten innerhalb der Stadtgrenzen von Ruhrpott-City.
- Alle Bürger und rechtlichen Einheiten sind verpflichtet, die Bestimmungen dieses Gesetzbuches einzuhalten.
§ 2 Rechtsfähigkeit
- Natürliche Personen: Alle natürlichen Personen sind rechtsfähig und können Rechte und Pflichten erwerben und veräußern.
- Juristische Personen: Auch juristische Personen (wie Unternehmen oder Vereine) sind rechtsfähig und unterliegen den Bestimmungen dieses Gesetzbuches im Umfang ihrer Rechtsnatur.
Kapitel 2: Verträge und Verpflichtungen
§ 3 Vertragsfreiheit
- Freiheit: Personen sind grundsätzlich frei, Verträge nach ihrem Ermessen abzuschließen, solange diese nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder die öffentliche Ordnung verstoßen.
- Formvorschriften: Bestimmte Verträge, wie Immobilienverträge, bedürfen der Schriftform oder einer notariellen Beurkundung.
§ 4 Vertragsschluss
- Angebot und Annahme: Ein Vertrag kommt durch ein Angebot und die Annahme des Angebots zustande.
- Vertragsbedingungen: Die Parteien eines Vertrages können die Bedingungen frei vereinbaren, sofern sie im gesetzlichen Rahmen bleiben.
§ 5 Vertragsverletzung
- Pflichtverletzung: Bei Verletzung vertraglicher Pflichten kann die geschädigte Partei Schadensersatz oder Erfüllung des Vertrages verlangen.
- Schadensersatz: Der Schadensersatz umfasst den unmittelbaren Schaden und, soweit vereinbart oder gesetzlich vorgesehen, Folgeschäden.
Kapitel 3: Familien- und Erbrecht
§ 6 Familienrecht
- Ehe: Die Ehe wird durch ein Eheversprechen und die rechtliche Registrierung eingegangen. Ehen können durch Scheidung aufgelöst werden.
- Sorgerecht: Bei Scheidung wird das Sorgerecht für Kinder unter Berücksichtigung des Kindeswohls geregelt.
§ 7 Erbrecht
- Testament: Jeder kann durch ein Testament über sein Vermögen verfügen. Ein Testament muss bestimmten Formvorschriften entsprechen, um gültig zu sein.
- Erbfolge: Bei Fehlen eines Testaments erfolgt die Erbfolge gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Kapitel 4: Sachenrecht
§ 8 Eigentum
- Erwerb: Eigentum an beweglichen und unbeweglichen Sachen kann durch Kauf, Schenkung oder andere rechtliche Vorgänge erworben werden.
- Besitz: Der Besitz einer Sache kann durch tatsächliche Herrschaft über die Sache oder durch rechtliche Verfügung über den Besitz erworben werden.
§ 9 Nutzung und Verwertung
- Nutzungsrecht: Der Eigentümer hat das Recht, seine Sachen nach Belieben zu nutzen und zu verwerten, solange er dabei keine gesetzlichen Vorschriften oder Rechte Dritter verletzt.
- Verwertung: Der Eigentümer kann seine Sachen verkaufen, vermieten oder anderweitig veräußern.
§ 10 Haftung für Sachmängel
- Mängelanspruch: Käufer haben Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung bei Mängeln der gekauften Sache.
- Gewährleistung: Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel 6 Monate ab Übergabe der Sache.
Kapitel 5: Schuldrecht
§ 11 Leistungspflichten
- Erfüllung: Vertragliche Leistungen müssen in der vereinbarten Art und Weise erbracht werden. Bei Nichterfüllung kann der Gläubiger Ersatz verlangen.
- Verzug: Bei Verzögerungen in der Leistungserbringung kann der Gläubiger Verzugszinsen oder Schadensersatz verlangen.
§ 12 Unmöglichkeit
- Unmöglichkeit: Ist die Erfüllung einer Leistung unmöglich, so entfällt die Pflicht zur Leistung. Der Schuldner haftet für Schäden, die durch die Unmöglichkeit entstanden sind.
Kapitel 6: Zivilprozessrecht
§ 13 Klageerhebung
- Zuständigkeit: Klagen werden bei den zuständigen Gerichten der Stadt Ruhrpott-City eingereicht.
- Verfahren: Das Verfahren umfasst die Einreichung der Klage, die Beweisaufnahme und die Urteilsverkündung.
§ 14 Vollstreckung
- Vollstreckung: Urteile können durch Vollstreckungsmaßnahmen durchgesetzt werden, falls der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht freiwillig nachkommt.
- Vollstreckungsarten: Zu den Vollstreckungsarten gehören die Pfändung von Eigentum oder Einkommen sowie die Zwangsvollstreckung.
Kapitel 7: Schlussbestimmungen
§ 15 Änderungen und Ergänzungen
- Änderungen: Änderungen dieses Gesetzbuches können durch die Stadtverwaltung von Ruhrpott-City beschlossen und veröffentlicht werden.
- Bekanntgabe: Änderungen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
§ 16 Inkrafttreten
- Dieses Bürgerliche Gesetzbuch tritt am 6. September 2024 in Kraft und ersetzt alle vorherigen Regelungen und Vorschriften im Bereich des Zivilrechts der Stadt Ruhrpott-City.