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Straßenverkehrsordnung
Ruhrpott Roleplay
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Pronomen: Er
Vor 3 Monaten

Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Straßenverkehrsordnung gilt für alle Fahrzeuge und Verkehrsteilnehmer innerhalb der Stadtgrenzen von Ruhrpott-City und den angrenzenden Gebieten.
  2. Alle Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, die Bestimmungen dieser Ordnung einzuhalten.

§ 2 Verkehrsregeln

  1. Verkehrszeichen: Verkehrszeichen und -signalgeber sind jederzeit zu beachten. Ihre Missachtung wird als Verkehrsverstoß geahndet.
  2. Fahrtrichtung: Auf Einbahnstraßen darf nur in der angegebenen Richtung gefahren werden.

Kapitel 2: Verkehrsregeln

§ 3 Geschwindigkeitsbegrenzungen

  1. Stadtgebiet: Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit innerhalb des Stadtgebiets beträgt 50 km/h.
  2. Schulzonen: In Bereichen, die als Schulzonen gekennzeichnet sind, beträgt die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h.
  3. Autobahnen und Schnellstraßen: Die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen beträgt 120 km/h, auf Schnellstraßen 80 km/h.

§ 4 Überholvorschriften

  1. Überholverbot: Das Überholen ist an unübersichtlichen Stellen, wie Kurven oder Brücken, verboten.
  2. Überholvorgang: Überholvorgänge dürfen nur auf der linken Fahrspur durchgeführt werden und müssen sicher und deutlich angezeigt werden.

§ 5 Verkehrszeichen und Ampeln

  1. Rotlicht: Bei rotem Ampellicht ist das Fahrzeug anzuhalten. Ein Weiterfahren ist nur erlaubt, wenn die Ampel auf Grün wechselt.
  2. Stoppschilder: An Stoppschildern ist das Fahrzeug vollständig zum Stillstand zu bringen, bevor weitergefahren wird.

§ 6 Parken und Halten

  1. Parkverbot: Das Parken ist nur in gekennzeichneten Parkbereichen erlaubt. Illegales Parken wird mit Geldstrafen oder Abschleppmaßnahmen geahndet.
  2. Halten: Halten ist nur an Stellen erlaubt, die durch Verkehrsschilder gekennzeichnet sind. Unzulässiges Halten kann zu Geldstrafen führen.

Kapitel 3: Besonderheiten im Straßenverkehr

§ 7 Alkohol- und Drogenmissbrauch

  1. Promillegrenze: Die zulässige Promillegrenze für Autofahrer beträgt 0,5 ‰. Für Fahrer unter 21 Jahren und Berufskraftfahrer gilt eine Null-Promille-Grenze.
  2. Drogentests: Bei Verdacht auf Drogenkonsum kann ein Drogentest angeordnet werden. Der Konsum illegaler Substanzen im Straßenverkehr wird streng geahndet.

§ 8 Sicherheitsausrüstung

  1. Sicherheitsgurte: Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt immer angelegt werden. Das Fehlen der Gurte wird als Verkehrsverstoß geahndet.
  2. Kindersitze: Kinder unter 12 Jahren oder kleiner als 1,50 m müssen in einem geeigneten Kindersitz transportiert werden.

§ 9 Fußgänger- und Radfahrerschutz

  1. Fußgängerüberwege: Fahrzeuge müssen an Fußgängerüberwegen halten, um Fußgängern das Überqueren der Straße zu ermöglichen.
  2. Radwege: Radfahrer dürfen Radwege nutzen und müssen auf deren Benutzung achten. Fahrzeuge dürfen Radwege nicht blockieren.

Kapitel 4: Sanktionen und Verfahren

§ 10 Bußgelder und Strafen

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen: Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen werden Geldstrafen verhängt. Die Höhe der Strafe richtet sich nach dem Ausmaß der Überschreitung.
  2. Fahrverbot: Bei wiederholten Verstößen oder schweren Vergehen kann ein Fahrverbot verhängt werden. Dieses kann für eine bestimmte Zeit oder unbefristet sein.

§ 11 Verkehrskontrollen

  1. Kontrollen: Die Polizei führt regelmäßige Verkehrskontrollen durch, um die Einhaltung der STVO zu überwachen.
  2. Verfahrensweise: Bei Feststellung eines Verstoßes wird der Verkehrsteilnehmer informiert und erhält einen Bußgeldbescheid oder eine Strafe.

§ 12 Einspruch und Berufung

  1. Einspruch: Gegen Bußgeldbescheide oder Strafen kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch erhoben werden. Der Einspruch muss bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.
  2. Berufung: Im Falle einer Ablehnung des Einspruchs kann eine Berufung bei der Berufungsinstanz eingelegt werden.

Kapitel 5: Schlussbestimmungen

§ 13 Änderungen und Ergänzungen

  1. Änderungen: Änderungen dieser STVO können durch die Stadtverwaltung von Ruhrpott-City beschlossen und veröffentlicht werden.
  2. Bekanntgabe: Änderungen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

§ 14 Inkrafttreten

  1. Diese Straßenverkehrsordnung tritt am 6. September 2024 in Kraft und ersetzt alle vorherigen Regelungen und Vorschriften im Bereich des Straßenverkehrs der Stadt Ruhrpott-City.

 



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