Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Straßenverkehrsordnung gilt für alle Fahrzeuge und Verkehrsteilnehmer innerhalb der Stadtgrenzen von Ruhrpott-City und den angrenzenden Gebieten.
- Alle Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, die Bestimmungen dieser Ordnung einzuhalten.
§ 2 Verkehrsregeln
- Verkehrszeichen: Verkehrszeichen und -signalgeber sind jederzeit zu beachten. Ihre Missachtung wird als Verkehrsverstoß geahndet.
- Fahrtrichtung: Auf Einbahnstraßen darf nur in der angegebenen Richtung gefahren werden.
Kapitel 2: Verkehrsregeln
§ 3 Geschwindigkeitsbegrenzungen
- Stadtgebiet: Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit innerhalb des Stadtgebiets beträgt 50 km/h.
- Schulzonen: In Bereichen, die als Schulzonen gekennzeichnet sind, beträgt die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h.
- Autobahnen und Schnellstraßen: Die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen beträgt 120 km/h, auf Schnellstraßen 80 km/h.
§ 4 Überholvorschriften
- Überholverbot: Das Überholen ist an unübersichtlichen Stellen, wie Kurven oder Brücken, verboten.
- Überholvorgang: Überholvorgänge dürfen nur auf der linken Fahrspur durchgeführt werden und müssen sicher und deutlich angezeigt werden.
§ 5 Verkehrszeichen und Ampeln
- Rotlicht: Bei rotem Ampellicht ist das Fahrzeug anzuhalten. Ein Weiterfahren ist nur erlaubt, wenn die Ampel auf Grün wechselt.
- Stoppschilder: An Stoppschildern ist das Fahrzeug vollständig zum Stillstand zu bringen, bevor weitergefahren wird.
§ 6 Parken und Halten
- Parkverbot: Das Parken ist nur in gekennzeichneten Parkbereichen erlaubt. Illegales Parken wird mit Geldstrafen oder Abschleppmaßnahmen geahndet.
- Halten: Halten ist nur an Stellen erlaubt, die durch Verkehrsschilder gekennzeichnet sind. Unzulässiges Halten kann zu Geldstrafen führen.
Kapitel 3: Besonderheiten im Straßenverkehr
§ 7 Alkohol- und Drogenmissbrauch
- Promillegrenze: Die zulässige Promillegrenze für Autofahrer beträgt 0,5 ‰. Für Fahrer unter 21 Jahren und Berufskraftfahrer gilt eine Null-Promille-Grenze.
- Drogentests: Bei Verdacht auf Drogenkonsum kann ein Drogentest angeordnet werden. Der Konsum illegaler Substanzen im Straßenverkehr wird streng geahndet.
§ 8 Sicherheitsausrüstung
- Sicherheitsgurte: Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt immer angelegt werden. Das Fehlen der Gurte wird als Verkehrsverstoß geahndet.
- Kindersitze: Kinder unter 12 Jahren oder kleiner als 1,50 m müssen in einem geeigneten Kindersitz transportiert werden.
§ 9 Fußgänger- und Radfahrerschutz
- Fußgängerüberwege: Fahrzeuge müssen an Fußgängerüberwegen halten, um Fußgängern das Überqueren der Straße zu ermöglichen.
- Radwege: Radfahrer dürfen Radwege nutzen und müssen auf deren Benutzung achten. Fahrzeuge dürfen Radwege nicht blockieren.
Kapitel 4: Sanktionen und Verfahren
§ 10 Bußgelder und Strafen
- Geschwindigkeitsüberschreitungen: Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen werden Geldstrafen verhängt. Die Höhe der Strafe richtet sich nach dem Ausmaß der Überschreitung.
- Fahrverbot: Bei wiederholten Verstößen oder schweren Vergehen kann ein Fahrverbot verhängt werden. Dieses kann für eine bestimmte Zeit oder unbefristet sein.
§ 11 Verkehrskontrollen
- Kontrollen: Die Polizei führt regelmäßige Verkehrskontrollen durch, um die Einhaltung der STVO zu überwachen.
- Verfahrensweise: Bei Feststellung eines Verstoßes wird der Verkehrsteilnehmer informiert und erhält einen Bußgeldbescheid oder eine Strafe.
§ 12 Einspruch und Berufung
- Einspruch: Gegen Bußgeldbescheide oder Strafen kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch erhoben werden. Der Einspruch muss bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.
- Berufung: Im Falle einer Ablehnung des Einspruchs kann eine Berufung bei der Berufungsinstanz eingelegt werden.
Kapitel 5: Schlussbestimmungen
§ 13 Änderungen und Ergänzungen
- Änderungen: Änderungen dieser STVO können durch die Stadtverwaltung von Ruhrpott-City beschlossen und veröffentlicht werden.
- Bekanntgabe: Änderungen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
§ 14 Inkrafttreten
- Diese Straßenverkehrsordnung tritt am 6. September 2024 in Kraft und ersetzt alle vorherigen Regelungen und Vorschriften im Bereich des Straßenverkehrs der Stadt Ruhrpott-City.
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