Internet Explorer: Internet Explorer wird nicht unterstützt. Bitte wechsel zu einem moderneren Browser.
Strafgesetzbuch
Thema geschlossen
Ruhrpott Roleplay
13 Beiträge
13 Themen
Pronomen: Er
Vor 3 Monaten

Kapitel 1: Einleitung und Grundsätze

§ 1 Geltungsbereich

  1. Dieses Gesetzbuch gilt für alle Personen, die sich innerhalb der Stadtgrenzen von Ruhrpott-City oder in den benachbarten Gebieten aufhalten.
  2. Bürger und Besucher sind verpflichtet, die Bestimmungen dieses Gesetzbuches einzuhalten.

§ 2 Rechtsordnung

  1. Gesetzgebende Organe: Die Stadtverwaltung und der Stadtrat von Ruhrpott-City sind verantwortlich für die Erstellung, Änderung und Aufrechterhaltung der Gesetze.
  2. Durchsetzungsorgane: Die Polizei und andere zuständige Behörden sind für die Umsetzung der Gesetze und die Verfolgung von Verstößen verantwortlich.
  3. Gerichtsbarkeit: Die Gerichte von Ruhrpott-City sind zuständig für die Rechtsprechung und das Urteil in Straf- und Zivilfällen.

Kapitel 2: Straftaten und Strafen

§ 3 Diebstahl

  1. Definition: Diebstahl umfasst die unbefugte Entnahme oder Nutzung von Eigentum oder Vermögenswerten ohne die Zustimmung des Eigentümers.

  2. Arten von Diebstahl:

    • Kleindiebstahl: Diebstahl von geringwertigen Gütern (unter 1.000 $).
    • Großdiebstahl: Diebstahl von wertvollen Gütern oder Fahrzeugen (über 1.000 $).
  3. Strafen:

    • Kleindiebstahl: Geldstrafe bis zu 10.000 $, bis zu 30 Tage Haft oder Sozialstunden.
    • Großdiebstahl: Geldstrafe bis zu 50.000 $, bis zu 6 Monate Haft oder gemeinnützige Arbeit.
    • Wiederholte Vergehen: Erhöhte Strafen, bis zu 100.000 $, bis zu 1 Jahr Haft.

§ 4 Körperverletzung

  1. Definition: Körperverletzung umfasst jede Handlung, die körperlichen Schmerz oder Schaden bei einer anderen Person verursacht.

  2. Arten von Körperverletzung:

    • Leichte Körperverletzung: Verursachung von geringfügigen Verletzungen oder Schmerzen.
    • Schwere Körperverletzung: Verursachung von ernsthaften Verletzungen, dauerhaften Schäden oder schweren Schmerzen.
    • Besonders schwere Körperverletzung: Verursachung lebensbedrohlicher Verletzungen oder erheblicher dauerhafter Schäden.
  3. Strafen:

    • Leichte Körperverletzung: Geldstrafe bis zu 15.000 $, bis zu 3 Monate Haft oder Therapieauflagen.
    • Schwere Körperverletzung: Geldstrafe bis zu 75.000 $, bis zu 1 Jahr Haft oder Rehabilitationsmaßnahmen.
    • Besonders schwere Körperverletzung: Geldstrafe bis zu 150.000 $, bis zu 5 Jahre Haft oder spezielle Therapie.

§ 5 Mord und Totschlag

  1. Definition:

    • Mord: Die vorsätzliche und geplante Tötung eines Menschen.
    • Totschlag: Die unabsichtliche Tötung eines Menschen aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder im Affekt.
  2. Strafen:

    • Mord: Todesstrafe oder lebenslange Haft ohne Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung.
    • Totschlag: Bis zu 25 Jahre Haft, eventuell mit Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren.

§ 6 Erpressung und Bedrohung

  1. Definition:

    • Erpressung: Die Anwendung von Drohungen oder Gewalt, um von einer anderen Person einen Vorteil zu erzwingen.
    • Bedrohung: Die Äußerung von Drohungen ohne unmittelbar folgende Erpressung.
  2. Strafen:

    • Erpressung: Geldstrafe bis zu 50.000 $, bis zu 1 Jahr Haft oder verpflichtende gemeinnützige Arbeit.
    • Bedrohung: Geldstrafe bis zu 20.000 $, bis zu 6 Monate Haft oder Beratungsgespräche.

§ 7 Drogenvergehen

  1. Definition: Der Besitz, Handel oder Konsum illegaler Drogen oder Substanzen.

  2. Arten von Drogenvergehen:

    • Kleiner Besitz: Besitz von kleinen Mengen für den persönlichen Gebrauch.
    • Handel: Verkauf oder Distribution von Drogen.
    • Herstellung: Herstellung oder Produktion illegaler Drogen.
  3. Strafen:

    • Kleiner Besitz: Geldstrafe bis zu 20.000 $, bis zu 3 Monate Haft oder Suchtberatung.
    • Handel: Geldstrafe bis zu 100.000 $, bis zu 2 Jahre Haft oder sozialer Dienst.
    • Herstellung: Geldstrafe bis zu 200.000 $, bis zu 5 Jahre Haft oder Rehabilitation.

§ 8 Alkohol- und Drogenmissbrauch im Straßenverkehr

  1. Definition: Das Fahren eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen.

  2. Regeln:

    • Promillegrenze: Die gesetzliche Promillegrenze liegt bei 0,5 ‰ für Autofahrer.
    • Drogentests: Tests auf Drogenkonsum sind jederzeit möglich und können zu zusätzlichen Strafen führen.
  3. Strafen:

    • Erstverstoß: Geldstrafe bis zu 30.000 $, bis zu 6 Monate Haft oder Führerscheinentzug.
    • Wiederholte Verstöße: Geldstrafe bis zu 100.000 $, bis zu 1 Jahr Haft und Führerscheinentzug für bis zu 2 Jahre.

Kapitel 3: Verfahrensordnung

§ 9 Anklage und Verteidigung

  1. Anklage: Personen, die beschuldigt werden, ein Verbrechen begangen zu haben, erhalten eine formelle Anklageschrift.
  2. Verteidigung: Angeklagte haben das Recht auf einen Verteidiger oder die Möglichkeit, sich selbst zu verteidigen.
  3. Beweisaufnahme: Das Gericht ist verpflichtet, alle relevanten Beweise zu sammeln und zu prüfen.

§ 10 Strafzumessung

  1. Berücksichtigung: Bei der Festlegung der Strafe werden die Schwere des Verbrechens, die Umstände des Falls, die Absicht des Täters und die Auswirkungen auf das Opfer berücksichtigt.
  2. Mildernde Umstände: Faktoren wie Reue, Kooperation und der Wunsch nach Wiedergutmachung können die Strafe mindern.

§ 11 Berufung

  1. Einlegung: Eine Berufung gegen ein Urteil muss innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Urteils bei der Berufungsinstanz eingereicht werden.
  2. Überprüfung: Die Berufungsinstanz prüft das Urteil auf Fehler und kann es bestätigen, abändern oder aufheben.

Kapitel 4: Besondere Vorschriften

§ 12 Waffenbesitz

  1. Genehmigung: Der Besitz von Schusswaffen und anderen gefährlichen Waffen erfordert eine Genehmigung der Stadtverwaltung.

  2. Regeln:

    • Registrierung: Waffen müssen registriert und regelmäßig überprüft werden.
    • Aufbewahrung: Waffen müssen sicher aufbewahrt werden, um Missbrauch zu verhindern.
  3. Strafen:

    • Illegaler Besitz: Geldstrafe bis zu 50.000 $, bis zu 1 Jahr Haft oder Beschlagnahme der Waffen.

§ 13 Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

  1. Schutz der Privatsphäre: Personenbezogene Daten dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht veröffentlicht oder weitergegeben werden.

  2. Rechte der Bürger: Jeder Bürger hat das Recht, über die Verwendung seiner persönlichen Daten informiert zu werden und diese einzusehen.

  3. Strafen:

    • Verletzung der Datenschutzgesetze: Geldstrafe bis zu 20.000 $, bis zu 6 Monate Haft oder Verpflichtung zur Unterlassung.

Kapitel 5: Schlussbestimmungen

§ 14 Änderungen und Ergänzungen

  1. Änderungen: Änderungen dieses Gesetzbuches können durch die Stadtverwaltung beschlossen und veröffentlicht werden.
  2. Bekanntgabe: Änderungen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

§ 15 Inkrafttreten

  1. Dieses Gesetzbuch tritt am 6. September 2024 in Kraft und ersetzt alle vorherigen Regelungen und Vorschriften der Stadt Ruhrpott-City.