Kapitel 1: Einleitung und Grundsätze
§ 1 Geltungsbereich
- Dieses Gesetzbuch gilt für alle Personen, die sich innerhalb der Stadtgrenzen von Ruhrpott-City oder in den benachbarten Gebieten aufhalten.
- Bürger und Besucher sind verpflichtet, die Bestimmungen dieses Gesetzbuches einzuhalten.
§ 2 Rechtsordnung
- Gesetzgebende Organe: Die Stadtverwaltung und der Stadtrat von Ruhrpott-City sind verantwortlich für die Erstellung, Änderung und Aufrechterhaltung der Gesetze.
- Durchsetzungsorgane: Die Polizei und andere zuständige Behörden sind für die Umsetzung der Gesetze und die Verfolgung von Verstößen verantwortlich.
- Gerichtsbarkeit: Die Gerichte von Ruhrpott-City sind zuständig für die Rechtsprechung und das Urteil in Straf- und Zivilfällen.
Kapitel 2: Straftaten und Strafen
§ 3 Diebstahl
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Definition: Diebstahl umfasst die unbefugte Entnahme oder Nutzung von Eigentum oder Vermögenswerten ohne die Zustimmung des Eigentümers.
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Arten von Diebstahl:
- Kleindiebstahl: Diebstahl von geringwertigen Gütern (unter 1.000 $).
- Großdiebstahl: Diebstahl von wertvollen Gütern oder Fahrzeugen (über 1.000 $).
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Strafen:
- Kleindiebstahl: Geldstrafe bis zu 10.000 $, bis zu 30 Tage Haft oder Sozialstunden.
- Großdiebstahl: Geldstrafe bis zu 50.000 $, bis zu 6 Monate Haft oder gemeinnützige Arbeit.
- Wiederholte Vergehen: Erhöhte Strafen, bis zu 100.000 $, bis zu 1 Jahr Haft.
§ 4 Körperverletzung
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Definition: Körperverletzung umfasst jede Handlung, die körperlichen Schmerz oder Schaden bei einer anderen Person verursacht.
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Arten von Körperverletzung:
- Leichte Körperverletzung: Verursachung von geringfügigen Verletzungen oder Schmerzen.
- Schwere Körperverletzung: Verursachung von ernsthaften Verletzungen, dauerhaften Schäden oder schweren Schmerzen.
- Besonders schwere Körperverletzung: Verursachung lebensbedrohlicher Verletzungen oder erheblicher dauerhafter Schäden.
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Strafen:
- Leichte Körperverletzung: Geldstrafe bis zu 15.000 $, bis zu 3 Monate Haft oder Therapieauflagen.
- Schwere Körperverletzung: Geldstrafe bis zu 75.000 $, bis zu 1 Jahr Haft oder Rehabilitationsmaßnahmen.
- Besonders schwere Körperverletzung: Geldstrafe bis zu 150.000 $, bis zu 5 Jahre Haft oder spezielle Therapie.
§ 5 Mord und Totschlag
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Definition:
- Mord: Die vorsätzliche und geplante Tötung eines Menschen.
- Totschlag: Die unabsichtliche Tötung eines Menschen aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder im Affekt.
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Strafen:
- Mord: Todesstrafe oder lebenslange Haft ohne Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung.
- Totschlag: Bis zu 25 Jahre Haft, eventuell mit Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren.
§ 6 Erpressung und Bedrohung
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Definition:
- Erpressung: Die Anwendung von Drohungen oder Gewalt, um von einer anderen Person einen Vorteil zu erzwingen.
- Bedrohung: Die Äußerung von Drohungen ohne unmittelbar folgende Erpressung.
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Strafen:
- Erpressung: Geldstrafe bis zu 50.000 $, bis zu 1 Jahr Haft oder verpflichtende gemeinnützige Arbeit.
- Bedrohung: Geldstrafe bis zu 20.000 $, bis zu 6 Monate Haft oder Beratungsgespräche.
§ 7 Drogenvergehen
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Definition: Der Besitz, Handel oder Konsum illegaler Drogen oder Substanzen.
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Arten von Drogenvergehen:
- Kleiner Besitz: Besitz von kleinen Mengen für den persönlichen Gebrauch.
- Handel: Verkauf oder Distribution von Drogen.
- Herstellung: Herstellung oder Produktion illegaler Drogen.
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Strafen:
- Kleiner Besitz: Geldstrafe bis zu 20.000 $, bis zu 3 Monate Haft oder Suchtberatung.
- Handel: Geldstrafe bis zu 100.000 $, bis zu 2 Jahre Haft oder sozialer Dienst.
- Herstellung: Geldstrafe bis zu 200.000 $, bis zu 5 Jahre Haft oder Rehabilitation.
§ 8 Alkohol- und Drogenmissbrauch im Straßenverkehr
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Definition: Das Fahren eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen.
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Regeln:
- Promillegrenze: Die gesetzliche Promillegrenze liegt bei 0,5 ‰ für Autofahrer.
- Drogentests: Tests auf Drogenkonsum sind jederzeit möglich und können zu zusätzlichen Strafen führen.
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Strafen:
- Erstverstoß: Geldstrafe bis zu 30.000 $, bis zu 6 Monate Haft oder Führerscheinentzug.
- Wiederholte Verstöße: Geldstrafe bis zu 100.000 $, bis zu 1 Jahr Haft und Führerscheinentzug für bis zu 2 Jahre.
Kapitel 3: Verfahrensordnung
§ 9 Anklage und Verteidigung
- Anklage: Personen, die beschuldigt werden, ein Verbrechen begangen zu haben, erhalten eine formelle Anklageschrift.
- Verteidigung: Angeklagte haben das Recht auf einen Verteidiger oder die Möglichkeit, sich selbst zu verteidigen.
- Beweisaufnahme: Das Gericht ist verpflichtet, alle relevanten Beweise zu sammeln und zu prüfen.
§ 10 Strafzumessung
- Berücksichtigung: Bei der Festlegung der Strafe werden die Schwere des Verbrechens, die Umstände des Falls, die Absicht des Täters und die Auswirkungen auf das Opfer berücksichtigt.
- Mildernde Umstände: Faktoren wie Reue, Kooperation und der Wunsch nach Wiedergutmachung können die Strafe mindern.
§ 11 Berufung
- Einlegung: Eine Berufung gegen ein Urteil muss innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Urteils bei der Berufungsinstanz eingereicht werden.
- Überprüfung: Die Berufungsinstanz prüft das Urteil auf Fehler und kann es bestätigen, abändern oder aufheben.
Kapitel 4: Besondere Vorschriften
§ 12 Waffenbesitz
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Genehmigung: Der Besitz von Schusswaffen und anderen gefährlichen Waffen erfordert eine Genehmigung der Stadtverwaltung.
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Regeln:
- Registrierung: Waffen müssen registriert und regelmäßig überprüft werden.
- Aufbewahrung: Waffen müssen sicher aufbewahrt werden, um Missbrauch zu verhindern.
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Strafen:
- Illegaler Besitz: Geldstrafe bis zu 50.000 $, bis zu 1 Jahr Haft oder Beschlagnahme der Waffen.
§ 13 Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
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Schutz der Privatsphäre: Personenbezogene Daten dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht veröffentlicht oder weitergegeben werden.
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Rechte der Bürger: Jeder Bürger hat das Recht, über die Verwendung seiner persönlichen Daten informiert zu werden und diese einzusehen.
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Strafen:
- Verletzung der Datenschutzgesetze: Geldstrafe bis zu 20.000 $, bis zu 6 Monate Haft oder Verpflichtung zur Unterlassung.
Kapitel 5: Schlussbestimmungen
§ 14 Änderungen und Ergänzungen
- Änderungen: Änderungen dieses Gesetzbuches können durch die Stadtverwaltung beschlossen und veröffentlicht werden.
- Bekanntgabe: Änderungen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
§ 15 Inkrafttreten
- Dieses Gesetzbuch tritt am 6. September 2024 in Kraft und ersetzt alle vorherigen Regelungen und Vorschriften der Stadt Ruhrpott-City.